6499 qm großes - entwicklungsfähiges -Grundstück in Kolbermoor für Gewerbe

Auf Anfrage - 83059 Kolbermoor - Grundstück kaufen

    Eckdaten zur Immobilie

    • Objekt-ID: HW-4408
    • Objektart: Grundstück kaufen
    • Lage: 83059 Kolbermoor
    • Preis: Auf Anfrage
    • Grundstücksfläche: ca. 6499 m²
    • Provision für Käufer 3,57 % incl. MwSt. Courtage, vom Käufer inkl. MwSt.
Kontaktperson: VerkaufsTeam. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

VerkaufsTeam

Happy Immo GmbH

Tel. 089 6494870

info@happy-immo.de

Objektbeschreibung

Kolbermoor / Entwicklungsgrundstück / Verkauf gegen Gebot


Das Grundstück schließt direkt im westlichen Bereich an ein Gewerbegebiet an. Es ist aktuell mit Wildwuchs und Bäumen bewachsen und wird von einer Hochspannungsleitung überquert, die als rechtlich über das Grundbuch gesichert wurde.
Laut Eigentümerin will die Gemeinde diese nun unterirdisch verlegen. Ein guter Zeitpunkt, um hier ein Baurecht zu ermöglichen bzw. Schaffen.

Der Verkauf erfolgt gegen Ihr Preisangebot - je nach Baurechtsreife.

Wir freuen uns auf Ihre ernsthafte Anfrage.

Lage

Kolbermoor ist eine Stadt im bayerischen Alpenvorland im oberbayerischen Landkreis Rosenheim. Die noch relativ junge Stadt hat ihren Ursprung im Jahr 1859 mit dem Bahnanschluss an die Bayerische Maximiliansbahn. Dank der günstigen Verkehrsanbindung und der Wasserkraft des Flusses Mangfall entstand 1863 die Baumwollspinnerei Kolbermoor, die ihren Betrieb 1993 einstellte. 1876 eröffnete im Norden von Kolbermoor auf einer ehemaligen Presstorffabrik das Tonwerk Kolbermoor, das bis 2005 Dach- und Mauerziegel hergestellt hat.

Ausstattung

Entwicklungsgrundstück
Gewerbliche Nutzung in Zukunft

Sonstiges

** Alle Maße und Angaben laut Auskunft des Eigentümers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Der guten Ordnung halber machen wir darauf aufmerksam, dass unsere Tätigkeit im Erfolgsfalle die Verpflichtung zur Zahlung einer Maklercourtage in Höhe von 3,57% inklusive 19% Mehrwertsteuer durch den Käufer zur Folge hat, fällig und zahlbar bei Vertragsabschluß. Durch Ihre Objektanfrage bestätigen Sie diese Vereinbarung und erkennen die Zahlung der Maklercourtage an. **