eigener Bachzugang / idyllisches Grundstück für ein EFH / Burgkirchen an der Alz

505.000,00 € - 84508 Burgkirchen a.d.Alz - Baugrund für Ein- / Zweifamilienhäuser

Eckdaten zur Immobilie

Objekt-ID:
HW-4593
Objektart:
Baugrund für Ein- / Zweifamilienhäuser
Lage:
84508 Burgkirchen a.d.Alz
Kaufpreis:
505.000,00 €
Grundstücksfläche:
ca. 1445 m²
Kontaktperson: VerkaufsTeam. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

VerkaufsTeam

Happy Immo GmbH

Tel. 089 6494870

info@happy-immo.de

Objektbeschreibung

Das traumhaft gelegene Grundstück kann Ihr neues Zuhause als Bauplatz für ein Einfamilienhaus werden.
Ortsnah gelegen und dennoch fast ohne Nachbarn können Sie sich auf dem 1445 qm großen Grundstück ausbreiten und Ihre private Wohlfühloase schaffen.

Durch den eigenen Bachzugang mit Steg fühlt es sich wie ein Wassergrundstück an.

bitte das Grundstück nur mit uns betreten - danke.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

Lage

Burgkirchen liegt idyllisch an der Alz ist und ist ca.zehn Kilometer südlich von Altötting und acht Kilometer westlich von Burghausen.

In dem Ort hat ca. 10.000 Einwohnern und bietet eine gute Infrastruktur . Die weiterführenden Schulen sind in Burghausen mit dem Bus zu erreichen.

Über die A94 ist Burgkirchen nur ca. 50 Minuten von München entfernt.

Ausstattung

Die Bebauung richtet sich nach § 30 BauGB. Aus dem Bebauungsplan Nr. 17 ergibt sich ein Baurecht für ein Einfamilienhaus.

Es ist eine offene Bauweise festgesetzt.

- Es gibt Baulinien und Baugrenzen
- erlaubt ist eine Dachneigung von 23 bis 26 Grad
- E II (also Erdgeschoss und Obergeschoss) sind vorgegeben
- Firstrichtung parallel zur Straße

Sonstiges

** Alle Maße und Angaben laut Auskunft des Eigentümers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Der guten Ordnung halber machen wir darauf aufmerksam, dass unsere Tätigkeit im Erfolgsfalle die Verpflichtung zur Zahlung einer Maklercourtage in Höhe von 3,57 % inklusive 19% Mehrwertsteuer durch den Käufer und Verkäufer zur Folge hat, fällig und zahlbar bei Vertragsabschluß. Durch Ihre Objektanfrage bestätigen Sie diese Vereinbarung und erkennen die Zahlung der Maklercourtage an. **