ca. 25 ha Mischwald in Feldkirchen Westerham zu kaufen

2.100.000,00 € - 83620 Vagen - Land- / Forstwirtschaft

Eckdaten zur Immobilie

Objekt-ID:
HW-4602
Objektart:
Land- / Forstwirtschaft
Lage:
83620 Vagen
Kaufpreis:
2.100.000,00 €
Grundstücksfläche:
ca. 256750 m²
Kontaktperson: VerkaufsTeam. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

VerkaufsTeam

Happy Immo GmbH

Tel. 089 6494870

info@happy-immo.de

Objektbeschreibung

Das gut 25 Hektar große Waldgrundstück liegt in Feldkirchen Westerham. Der Bestand wird regelmäßig gepflegt und aufgearbeitet. Es handelt sich um einen gewachsenen Waldbestand mit Fichten, Buche, Tannen usw. Der Wald ist maschinell befahrbar.

Das Grundstück ist auch als Ausgleichsfläche geeignet.

Gerne besprechen wir weitere Details im Ihnen persönlich.

Lage

Das Waldgrundstück befindet sich in idyllischer Lage in einem Ortsteil Ortsteil von Feldkirchen-Westerham im Landkreis Rosenheim, Oberbayern.

Die Anbindung an die umliegenden Straßen (z. B. die Staatsstraße 2078) ermöglicht eine schnelle Erreichbarkeit der nächstgelegenen Ortschaften wie Feldkirchen-Westerham, Bad Aibling oder Rosenheim.

Die genaue Lage des Grundstücks bietet eine abgeschiedene, ruhige Atmosphäre, die ideal für forstwirtschaftliche Nutzung, Naturerlebnisse oder auch als Kapitalanlage geeignet ist. Die Region ist bekannt für ihre hohe Biodiversität, was die Attraktivität des Grundstücks zusätzlich unterstreicht. Je nach Lage innerhalb des Waldgebietes sind mögliche Freizeitaktivitäten wie Wandern, Pilzesammeln oder Naturbeobachtungen möglich.

Ausstattung

- ca. 25 ha Mischwald
- regelmäßig durchgeforstet und gepflegt
- gewachsener Bestand
- Windbruch aufgearbeitet

Sonstiges

** Alle Maße und Angaben laut Auskunft des Eigentümers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Der guten Ordnung halber machen wir darauf aufmerksam, dass unsere Tätigkeit im Erfolgsfalle die Verpflichtung zur Zahlung einer Maklercourtage in Höhe von 3,57 % inklusive 19% Mehrwertsteuer durch den Käufer und Verkäufer zur Folge hat, fällig und zahlbar bei Vertragsabschluß. Durch Ihre Objektanfrage bestätigen Sie diese Vereinbarung und erkennen die Zahlung der Maklercourtage an. **